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Für eine Vorstellung in unserer Institutsambulanz benötigen Sie eine Überweisung, für eine stationäre Behandlung bei uns benötigen Sie eine Einweisung Ihres behandelnden Arztes oder Ihrer behandelnden Ärztin. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sowohl Sie sich ein Bild von unserem Behandlungsangebot machen können, als auch wir abschätzen können, ob wir Ihnen in Ihrer ganz speziellen Situation helfen können.

Deswegen führen wir in der Regel ein Vorgespräch, zu dem Sie vorab von uns eingeladen werden. Es hat sich als hilfreich erwiesen, wenn Sie uns einen Fragebogen beantworten, der uns eine grobe Vororientierung erlaubt. Zu allen Fragen, die sich auf die Aufnahme beziehen, geben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne Auskunft.

Vollstationäre und teilstationäre Therapie im Krankenhaus Ginsterhof wird bezahlt von:

- gesetzlichen Krankenkassen
- Ersatzkrankenkassen
- privaten Krankenversicherungen
- den Beihilfestellen

Da in unserem Hause weder Kuren noch Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden, ist ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrem Versicherungsträger vor Beginn der Therapie nicht erforderlich.

Für die Dauer des Aufenthaltes in der Klinik gilt die bei der Aufnahme ausgehändigte Krankenhausordnung. Diese regelt das Leben im sozialen Rahmen der Klinik und benennt die Grundvoraussetzungen, die für ein vertrauensvolles Miteinander und die therapeutische Arbeit erforderlich sind.

Alkohol und Drogen sind in der Zeit des Krankenhausaufenthalts untersagt, da sie die gebotenen therapeutischen Möglichkeiten negativ beeinflussen und somit den Behandlungserfolg verhindern.

Sowohl die allgemeine gesundheitliche Situation als auch die Einnahme von Medikamenten können Konzentration und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr beeinträchtigen. Es sollte daher während des Klinikaufenthaltes auf das Führen von Kraftfahrzeugen verzichtet werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass nur eine begrenzte Zahl (unbewachter!) Kfz-Stellplätze zur Verfügung steht.

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